Go Car Rental
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrzeugtypen

Go Car Rental behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zu ersetzen, wenn die reservierten Fahrzeugtypen nicht verfügbar sind.

Alter und Fahrerlaubnis

Der Mieter/Fahrer eines Pkws muss mindestens 20 Jahre alt sein und seine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen.

Zusammenfassung

Die unten genannten Schadensfälle sind nicht versichert:

1 Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputschmitteln oder Beruhigungsmitteln steht.

2 Schäden, die durch Tiere verursacht werden.

3 Eingebrannte Löcher in Sitzen, Teppichen oder Matten.

4 Schäden, die nur die Räder, die Aufhängung, die Batterien, das Glas (außer den Fenstern), das Radio oder den Verlust von Teilen des Fahrzeugs durch Diebstahl betreffen und Schäden, die daraus resultieren

5 Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen an Getriebe, Antrieb und anderen Teilen, die sich im oder am Fahrgestell befinden, verursacht werden; Schäden am Fahrgestell, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug auf unebenen Straßen an der Unterseite schrammt, weil Bodenwellen von Straßenplanierern hinterlassen werden; Steine, die sich in der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen befinden. Das Gleiche gilt für Schäden, die entstehen, wenn Steine hochgeschleudert werden und während der Fahrt auf die Unterseite des Fahrzeugs treffen.

6 Wird der Mieter beim Fahren im Gelände oder auf F-Roads mit einem Nicht-4x4-Fahrzeug, beim Fahren auf gesperrten Straßen oder auf Straßen, die für das gerade fahrende Fahrzeug nicht geeignet sind, angetroffen und kontrolliert, muss der Mieter ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 250 € zahlen.

7 Schäden an der Tür, dem Kotflügel, den Scharnieren oder anderen Teilen, die durch Windeinwirkung auf die Türen beschädigt wurden.

8 Wasserschäden am Fahrzeug

9 Reifenpanne (mit Ausnahme derjenigen, die TI abgeschlossen haben) - Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Reifen zu wechseln, eine Werkstatt zu finden und den platten Reifen reparieren zu lassen.

10 Sand- und Ascheschäden (mit Ausnahme derer, die das SAAP abgeschlossen haben)

Verpflichtungen des Mieters:

1 Der Mieter akzeptiert die Bestimmungen dieses Mietvertrags und hat eine Ausfertigung desselben erhalten.

2 Der Mieter gibt das Fahrzeug und alle Zubehörteile (einschließlich Reifen und Werkzeug) in dem Zustand zurück, in dem er es erhalten hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch, und zwar zu dem in diesem Mietvertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt und mit vollem Kraftstofftank auf dem Gelände des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug wieder aufzutanken und den Betrag für den fehlenden Kraftstoff mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

3 Verstößt der Mieter gegen die Vertragsbedingungen oder gibt er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück oder erklärt er nicht seine Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, sind der Vermieter oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Eine Verlängerung des Leasingvertrags ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Gibt der Mieter das Fahrzeug eine Stunde oder später nach Ablauf des Mietvertrags zurück, ist der Vermieter berechtigt, bis zu 24 Stunden Miete gemäß den Bedingungen des Mietvertrags zu verlangen. Für jeden Tag, der danach beginnt, kann der Vermieter alle Gebühren gemäß der Preisliste des Vermieters erheben.

4 Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und zu fahren. Nur die auf der ersten Seite dieses Vertrags als Fahrer genannten Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und für die keine Entschädigung durch die Versicherung des Fahrzeugs gezahlt wird. Dies schließt Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen der Insassen ein, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • a Fahren abseits der Straße, z. B. auf Wegen und Pfaden, an Stränden, in Gebieten, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder in anderen weglosen Gebieten.
  • b Das Fahren über Flüsse oder jede Art von Wasserlauf.
  • c Vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
  • d Konsum von Rauschmitteln seitens des Fahrers.
  • e Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietvertrags verstößt.
  • f Fahren in Schnee- und Eisfeldern.

5 Es ist verboten, mit einem Mietwagen auf Straßen oder Wegen ohne Straßennummer zu fahren. Pkw und 2WD-Fahrzeuge sind auf Straßen, die auf öffentlichen Karten mit einem F gekennzeichnet sind, sowie auf der Kjölur (Straße 25), der Dettifoss Straße Ostseite (Straße 864) oder der Kaldidalur (Straße 550) strengstens verboten. Das Befahren von F-Roads ist nur mit 4x4-Jeeps (Jeeps mit Allradantrieb) erlaubt, die der Vermieter als geeignet für das Befahren solcher Straßen anerkennt. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter Bußgelder in Höhe des in der Preisliste des Vermieters angegebenen Selbstbehalts zu erheben. Die oben genannte Bestimmung über Bußgelder hat keinen Einfluss auf die Haftung des Mieters für Schäden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sich während der Fahrt über die Straßenverhältnisse sowie über Wettervorhersagen und allgemeine Warnungen zu informieren.

6 Im Falle eines Unfalles oder einer Kollision ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie den Vermieter über den Vorfall zu informieren und er darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist.

  • a Wenn der Mieter den Unfall nicht selbst verschuldet hat und die Ursache nicht zu finden ist, ist der Mieter für den Schaden am Auto des Mieters verantwortlich.

7 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter auf Anforderung zu entlohnen.

  • a Eine Kaution in Höhe der geschätzten Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs.
  • b Alle Kosten, die dem Vermieter entstehen, wenn er das Fahrzeug zurückbringen muss, falls es irgendwo unbeaufsichtigt abgestellt wurde, ohne Rücksicht auf den Zustand des Fahrzeugs, der Straßen oder des Wetters. In gleicher Weise ist der Mieter für alle Kosten verantwortlich, die durch den Transport des Fahrzeugs entstehen, wenn der Mieter einen Schaden verursacht hat.

8 Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder dessen Zubehör vorzunehmen oder das Fahrzeug als Sicherheit zu hinterlegen.

9 Der Mieter haftet für alle Parkuhrengebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Eintrittsgelder und Bußgelder für Verkehrsverstöße und verpflichtet sich, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 35 € zu zahlen, wenn der Vermieter die Zahlungen bearbeiten muss.

10 Der Mieter haftet für alle Parkuhrengebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Eintrittsgelder und Bußgelder für Verkehrsverstöße und verpflichtet sich, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 35 € zu zahlen, wenn der Vermieter die Zahlungen bearbeiten muss.

11 Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter eine Gebühr zu erheben, die von seiner Kreditkarte abgebucht wird; laut Preisliste des Vermieters muss der Vermieter Bußgelder für den Mieter zahlen und/oder die Behörden aufgrund von Verkehrsverstößen über den Mieter informieren.

12 Wenn der Mieter die Aufforderungen des Vermieters ignoriert, das Auto zum Ölwechsel, zur Inspektion oder zur vorgeschriebenen Inspektion zu bringen, hat der Vermieter das Recht, eine Gebühr für Fahrlässigkeit nach den Tarifen des Vermieters zu erheben.

13 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung zu nutzen, es an andere zu verleihen oder weiterzuvermieten.

14 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einem vollen Tank zurückzugeben.

15 Endet das Mietverhältnis vor der vertraglich vereinbarten Zeit, darf der Vermieter den vollen Restbetrag des Mietvertrags einfordern.

16 Der Mieter darf im Fahrzeug nicht rauchen. Das Rauchen oder der Geruch von Zigaretten im Fahrzeug führt zu einer Strafgebühr von 300€.

Verpflichtungen des Vermieters:

17 Der Vermieter gewährleistet, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht und dass es den Anforderungen entspricht.

18 Wenn das Fahrzeug eine Störung aufweist, ist der Vermieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug so schnell wie möglich zu reparieren.

19 Der Vermieter informiert den Mieter über die Bedingungen dieses Vertrags und insbesondere darüber, was er durch seine Unterschrift akzeptiert.

20 Der Vermieter muss einen ausländischen Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und das Offroad-Verbot informieren. Der Vermieter muss insbesondere auf die Gefahren hinweisen, die von Tieren auf den Straßen ausgehen.

21 Wenn der Vermieter die Nutzung des Fahrzeugs in Bezug auf die Ausstattung und/oder die Straßenverhältnisse einschränken möchte, muss dies bei der Unterzeichnung des Mietvertrags schriftlich festgehalten werden.

22 Der Vermieter gewährleistet, dass er eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Geschäftsbetrieb unterhält.

Versicherung

23 Die Mietgebühr beinhaltet die obligatorische Fahrzeugversicherung, einschließlich der Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherung für den Fahrer und die Beifahrer.

24 Die Haftpflichtversicherung besteht aus dem vom isländischen Gesetz vorgeschriebenen Betrag zum jeweiligen Zeitpunkt.

25 Der Mieter kann eine separate Unfallversicherung (CDW) abschließen. In dieser Police wird die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall festgelegt.

26 Jede Selbstbeteiligung gilt nur für einen Schadensfall. Bei mehreren Schäden, die offensichtlich nicht zur gleichen Zeit eingetreten sind, gilt jede Selbstbeteiligungsversicherung nur für einen Vorfall.

27 Keine Versicherung deckt die unten genannten Schadensfälle ab:

  • a Vorsätzliche Schäden oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Fahrers zurückzuführen sind.
  • b Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln steht oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
  • c Schäden aufgrund von Rennen oder Testfahrten.
  • d Schäden, die durch Krieg, Aufruhr, Unruhen oder Krawalle verursacht wurden.
  • e Schäden, die von Tieren verursacht wurden.
  • f Eingebrannte Löcher in Sitzen, Teppichen oder Matten.
  • g Schäden, die nur die Räder, die Aufhängung, die Batterien, das Glas (außer den Fenstern), das Funkgerät oder den Verlust von Teilen des Fahrzeugs durch Diebstahl betreffen, sowie Schäden, die sich daraus ergeben.
  • h Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen an Getriebe, Antrieb und anderen Teilen, die sich im oder am Fahrgestell befinden, verursacht werden; Schäden am Fahrgestell, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug auf unebenen Straßen an der Unterseite schrammt, weil die Bodenwellen von Straßenplanierern hinterlassen wurden; Steine, die in der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen liegen. Das Gleiche gilt für Schäden, die entstehen, wenn Steine hochgeschleudert werden und während der Fahrt auf die Unterseite des Fahrzeugs treffen.
  • i Schäden, die durch das Befahren von Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B. Wege, Pfade, Schnee- und Eisbänke, unüberbrückte Flüsse oder Bäche, Strände, Orte, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder andere weglose Gebiete.
  • j Wird der Mieter beim Fahren im Gelände, beim Fahren auf F-Roads mit einem Nicht-4x4-Fahrzeug, beim Fahren auf gesperrten Straßen oder auf Straßen, die für das gerade fahrende Fahrzeug nicht geeignet sind, angetroffen und kontrolliert, verpflichtet sich der Mieter, ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 250 € zu zahlen.
  • k Schäden, die durch Sand, Kies, Asche, Bimmsand oder andere Arten von Erdmaterial verursacht werden, das auf das Fahrzeug gewirbelt wird. Nur die SAAP (Sand- und Ascheschutz) deckt solche Schäden ab - siehe Allgemeine Bestimmungen.
  • l Wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird, wird für Schäden, die durch Gischt/Seewasser verursacht werden, kein Ersatz geleistet.
  • m Schäden an den Türen, Kotflügeln, Scharnieren oder anderen Teilen, die durch Windeinwirkung auf die Türen beschädigt wurden.
  • n Schäden an Pkw und/oder 2WD-Fahrzeugen, die durch das Befahren von Straßen verursacht werden, die in öffentlichen Karten mit einem F gekennzeichnet sind, sowie durch das Befahren der Straßen Kjölur (Straße 35), Kaldidalur (Straße 550) und der Ostseite des Dettifoss (Straße 864)
  • o Verlust des Vermieters aufgrund des Diebstahls des Fahrzeugs
  • p Wasserschäden am Fahrzeug
  • q In anderen Fällen wird auf die Allgemeinen Bedingungen für die Unfall- und Kaskoversicherung verwiesen.

28 Der Mieter kann zusätzliche Versicherungen abschließen, um die Haftung gemäß der jeweiligen Versicherungspolice zu begrenzen (siehe Ausnahmen in Abschnitt 27). Diese Versicherungen decken nur die Abschleppkosten ab, wenn das Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit einem Dritten stillgelegt wird, nicht aber bei Fahrten im Gelände oder beim Abschleppen, wenn es in Sand, Schnee, Flüssen oder Schlamm stecken geblieben ist.

29 Wenn keine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, ist der Mieter für eine Haftpflicht bis zu 3500 € (siehe Ausnahmen unter Punkt 27) und eventuelle Abschleppgebühren verantwortlich.

30 Der Mieter kann den Special Plus+ Insurance Plan (CDW + SCDW + TP + GP), den Premium Insurance Plan (CDW + SCDW + TP + GP + ZERO) oder den Premium Plus+ Insurance Plan (CDW + SCDW + TP + GP + ZERO + SAAP + TI) abschließen.

Allgemeine Bestimmungen

31 Dieser Mietvertrag ist während der Dauer des Mietverhältnisses im Besitz des Mieters zu halten

32 Ergänzungen und Änderungen zu den Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

33 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter seine Kontaktdaten für Marketingzwecke aufbewahrt.

34 Auf Vereinbarungen, die auf den oben genannten Bedingungen beruhen, findet isländisches Recht Anwendung. Dazu gehören auch etwaige Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden können. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Entsprechendes gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrags beruhen. Sollten Rechtsstreitigkeiten über diesen Mietvertrag entstehen, werden sie vor dem Gerichtsstand des Vermieters verhandelt.

35 Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Pachtvertrags können dem aktiven Schlichtungsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Verbands der Reisebranche vorgelegt werden.

36 Der Mieter ermöglicht dem Vermieter, Schäden, die während des Mietverhältnisses entstanden sind, bis zur Höhe der Versicherungshaftung in Rechnung zu stellen (siehe Ausnahmen Abschnitt 27). Der Mieter erteilt dem Vermieter zudem die Erlaubnis, den Zahlungsbeleg in seinem Namen zu unterschreiben.

37 Versicherung: Die Haftpflichtversicherung entspricht jeweils dem nach isländischem Recht vorgeschriebenen Betrag. Der Mieter ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Durch den Abschluss der Collision Damage Waiver (CDW) kann sich der Mieter gegen die Auszahlung der Fahrerhaftung versichern; die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters und ist ebenfalls auf der Vorderseite dieses Mietvertrags angegeben. Ist der Mieter bereits mit einer CDW-Versicherung versichert, kann er/sie eine Super Collision Damage Waiver (SCDW)-Versicherung abschließen und damit das Eigenrisiko weiter senken. Die Sand- & Ascheschadenversicherung (SAAP) deckt Schäden ab, die durch Sand- oder Aschesturm verursacht werden. Gravel Protection (GP) deckt Schäden an der Frontscheibe und den Scheinwerfern ab, die durch Steine oder Schotter verursacht werden. Diebstahlschutz (TP) deckt Schäden am Fahrzeug ab, wenn es gestohlen wird, während es mit verschlossenen Türen, geschlossenen Fenstern und ohne Schlüssel geparkt ist. Die Diebstahlversicherung deckt keine Schäden ab, die durch Einbruch verursacht werden, und sie deckt auch nicht den Verlust von persönlichen Gegenständen des Mieters oder der Mitfahrer. Die Zero Excess Cover (ZERO) reduziert das Eigenrisiko des SCDW lediglich auf einen Nullbetrag. Die Zero Excess Cover befreit den Mieter nicht von jeglicher Haftung, wenn gegen diese Mietwagenbedingungen verstoßen wird. Das Eigenrisiko der Zusatzversicherungen ist in der Preisliste des Vermieters angegeben.

38 Die Versicherung deckt jedoch weder Schäden an der Unterseite des gemieteten Fahrzeugs noch Schäden beim Durchfahren von Flüssen oder jeglicher Art von Wasserfällen. CDW, SCDW, SAAP, GP, TP oder ZERO decken derartige Schäden nicht ab. Für solche Schäden haftet immer der Mieter.

Selbstversicherungsrisiken und Preisliste

  • CDW: bis zu 3500€ / SCDW: bis zu 875€
  • Ohne GP: unbegrenzt / Mit GP: 0€
  • Ohne SAAP: unbegrenzt / Mit SAAP: 500€
  • Abschleppen: 400 ISK pro. km.
  • Fehlender Kraftstoff: Kosten für fehlenden Kraftstoff mit zusätzlicher Bearbeitungsgebühr
  • Bearbeitungs-/Servicegebühr: 35€

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2023.